Agrarstrukturgesetze sind Ländersache.
Diskutiert wird schon seit vielen Jahren, wie eine dringende Reform bestehender Gesetze den Pacht- und Kaufmarkt von landwirtschaftlichen Flächen und Betrieben „gemeinwohlorientierter“ gestalten kann.
Ebenso wie Wohnraum ist der Boden ein Spekulations- und Investitionsobjekt. Der Anteil der Investoren beispielsweise ALDI an landwirtschaftlichen Flächen in Ostdeutschland wird um 40 % geschätzt. Genaue Zahlen gibt es nicht, weil solche Käufe nicht anzeigepflichtig sind. Auch das sollten neue Agrarstrukturgesetze ändern, um verlässliche Zahlen für Regulierung und Gesetzgebung zu schaffen. Dies ist in Thüringen, Sachsen und jetzt in Brandenburg gescheitert.
Junge Landwirt*innen und Existenzgründer*innen im Quereinstieg aber auch landwirtschaftliche Bestandsbetriebe, die in ihrer Region Land pachten oder kaufen wollen, können das dafür benötigte Kapital nicht (mehr) aufbringen.
Für die EU-Kommission spielen Neugründungen in der Land- und Ernährungswirtschaft eine besondere und innovative Rolle. In dem EU-Projekt „RURALIZATION“ 2 engagieren sich verschiedene europäische Organisationen, um „Access to Land network“ 3 (Zugang zu Land) zu ermöglichen. Auch die Bundesregierung hat dies im Koalitionsvertrag aufgegriffen und sich die Förderung von Betriebsnachfolgen zum Ziel gesetzt.
Ist die multifunktionale Agrarstruktur für mehr Klimaschutz und Ökosysteme, artgerechte Tierhaltung, regionale Ernährungs- und Produktionsstrukturen und demokratische ländliche Räume eine Utopie des guten Lebens für alle?
1 Link Zitat abgerufen am 16.05.24
2 Link abgerufen am 16.05.24
3 Link abgerufen am 16.05.24