..... Prozesskompetenz meint, dass die Beraterin in der Lage ist, sowohl im Verlauf einer Sitzung als auch über mehrere Sitzungen hinweg, mit Fokus auf die Anliegen der Personen, den Prozess mitzugestalten.
Zwar ist die Auftragsklärung zu Beginn wesentlich, um rechtliche und fachliche Grenzen der Beratung aufzuzeigen. Auch stellt sich am Anfang heraus, ob die Unterstützung passt. Doch den ganzen Prozess begleitend, findet während der Beratung ein „inneres Monitoring“ statt, um wechselnde Anliegen im System wahrzunehmen.
Fallbeispiel:
Der formale Coachingrahmen ist eingerichtet. Die erste Sitzung findet als Einzelcoaching mit der Frage nach den Themen und Zielen der Coachee statt. Die Beraterin hört mehrere Anliegen heraus, formuliert diese aus und fragt nach, ob es noch ein weiteres wichtiges Thema gibt, das bislang nicht angesprochen wurde. Sie nimmt die Position des Nicht-Wissens ein. Die weitere Klärung der Themen entwickelt sich auf Augenhöhe. Erkennbar ist ein Schlüsselthema, dem sich andere Anliegen zuordnen lassen. Die Beraterin, verantwortlich für den Prozess, stärkt die Eigenverantwortung der Coachee als Expertin ihrer Anliegen. Der Auftrag ist geklärt.
Weitere Sitzungen drehen sich um vielfältige Perspektiven, um Bedürfnisse, die mit der Zielerreichung einhergehen und die Mobilisierung von Ressourcen. Die Impulse der Beraterin, Methoden und Struktur folgen dem konkreten Prozess.
Kommen unerwartet andere Anliegen oder Konflikte hinzu, verlangt dies von Seiten der Beraterin einen co-kreativen Umgang mit den neuen Situationen. Gleichermaßen entsteht mit der Zeit die Achtsamkeit der Coachee für Impulse der Beraterin. Veränderung entwickelt sich.
Alles in allem ein Pfad der Annäherung zum gewünschten Ziel.